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Gewaltsame Gewaltlosigkeit

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Archiv bis und mit 22. November, 2004Patric15 22.11.04, 19:55h 
Archiv bis und mit 04. Dezember, 2004Fridolin15 04.12.04, 23:26h 
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Patric
Moderator

Nummer des Beitrags: 145
Registriert: 01-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 07. Dezember 2004 - 11:52 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Fridolin

Bei Deinen Ausführungen, die sich auf die Erklärungen von Hans stützen, ist mir aufgefallen, dass dem lieben Hans ein kleiner Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. Die Erläuterung, dass jedes Passivmitglied pro versäumten Arbeitstag, einen Ersatz in der Höhe eines einzelnen Monatsverdienstes zu leisten hat, stimmt nicht. Die Generalversammlung der Passiv-Gruppe der FIGU hat (meines Wissens war das 1991 oder 1992) einen Vorschlag bzw. eine Initiative eines einzelnen Passivmitgliedes beinahe einstimmig, mit lediglich einer Gegenstimme, angenommen und gutgeheissen, der Beinhaltet, dass jedes Passivmitglied pro Jahr nebst den Mitgliedkosten von Schweizerfranken 30.-, einen Jahresbeitrag in der Höhe von 7% eines einzelnen Monatsgehaltes zu entrichten hat. Zudem ist in diesem angenommenen Vorschlag auch enthalten, dass jedes Passivmitglied, sofern es die körperliche Gesundheit usw. erlaubt, drei (3) Arbeitstage im Center in der Hinterschmidrüti zu leisten hat. Ist dies einem Mitglied (vielleicht auch aus zeitlichen Gründen) nicht möglich, dann sind pro versäumter Arbeitstag einen Betrag in der Höhe von Schweizerfranken 70.- dem Verein zu entrichten.
Sollte es einem Passivmitglied aus begründeten, finanziellen Gründen nicht möglich sein, den einen oder anderen Betrag (ausgenommen die Vereinsgebühr von sfr. 30.-) zu entrichten und bezahlen zu können, dann haben wir jederzeit ein offenes Ohr und Verständnis für begründete Umstände, die die Entrichtung des einen oder anderen Betrages verunmöglichen. Wegen des Geldes alleine, haben wir also noch nie jemanden aus unserem Verein geschmissen.
Sollte es der Passiv-Gruppe eines Tages leid sein, die entsprechenden Beiträge zu bezahlen, dann hat sie, gemäss unseren Statuten, die Möglichkeit an der nächstfolgenden Generalversammlung der Passiv-Gruppe, durch eine neuerliche Initiative und über deren Abstimmung, den entsprechenden Beschluss rückgängig zu machen, oder abzuändern.

Die Passiv-Gruppe ist auch nicht ein Nebenverein, so wie Du das schreibst, Fridolin, sondern ein Vollwertiger Bestandteil des Vereins FIGU. Die Passiv-Gruppe und deren Mitglieder erfüllen auch einen sehr wichtigen Beitrag unserer aller Mission und wir von der Kerngruppe waren, sind und werden auch in Zukunft froh und dankbar sein, für den grossen und unermüdlichen Einsatz vieler einzelner Passivmitglieder, ohne deren Arbeit die FIGU Heute nicht da stehen würde, wo sie sich gegenwärtig befindet. Wir von der Kerngruppe der 49 fühlen uns in keiner Weise und in keiner Hinsicht nur um ein Jota besser oder grösser als die Mitglieder der Passiv-Gruppe und wir werden stets dankbar sein für deren Arbeit, deren Einsatz, deren Loyalität und für deren Mut, stets bemüht zu sein, die gute Sache in sich drin und auch in der Umgebung zur guten Frucht tragenden Verwirklichung zu bringen.

Danke und Salome
Patric Chenaux/FIGU
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Hans
Moderator

Nummer des Beitrags: 946
Registriert: 12-1999
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Dezember 2004 - 07:09 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...stimmt!
Hans Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Fridolin
Mitglied

Nummer des Beitrags: 13
Registriert: 02-2004
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Dezember 2004 - 00:00 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Patric und Hans,
jetzt kann ich euch sogar noch den Link auf der FIGU-Site angeben:
http://www.figu.org/de/figu/mitgliedschaften.htm
Wäre auch keine schlechte Idee immmer denn dazugehörigen Link einzugeben? Im Sinne der stetigen weiterentwicklung auf allen Ebenen des Seins.
War das vorher schon auf eurer Site?
Dann hätten wir uns dieses geschreibe zu diesem Teilbereich sparen können.

Salome Fridolin
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Hans
Moderator

Nummer des Beitrags: 947
Registriert: 12-1999
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Dezember 2004 - 07:09 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...Links setzen wir absichtlich nicht, um bei unserer Suchmaschine Standschäden zu vermeiden. Wir sind doch alle 'Suchende' und das beginnt für unsere Besucher/innen bereits auf der Web-Site mit unserer 'Suchmaschine'.
Vieles im Weltenraum liegt tief im Verborgenen, wie auf unserer Web-Site - man muss es nur zu suchen und zu finden wissen! logisch oder?}
Hans Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Fridolin
Mitglied

Nummer des Beitrags: 14
Registriert: 02-2004
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Dezember 2004 - 23:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hans,
wir sind jetzt weit vom Themengebiet abgerückt, wir sollten uns wieder auf dieses Besinnen.
Dabei ist mir doch folgendes aufgefallen- sozusagen ein Gedankenblitz- das dieser Themenbereich unter Geisteslehre » Alltag / Praxis » Gewaltsame Gewaltlosigkeit "figu"riert. Da reden wir nun von Regeln u.s.w im zusammenhang des Vereins Figu und sind im Falschen Bereich. Hier wäre eine Link doch angebracht? Willts du ihn selber suchen? Es gibt ihn nämlich hier im Forum. Gilt die obig Quote auch für das Forum? Dazu sage ich nur Verbundenheit ist alles, oder?

Salome Fridolin

PS: ein kleiner Wink "Statuten"
Salome Fridolin
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Matthias
Mitglied

Nummer des Beitrags: 159
Registriert: 02-2007
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Oktober 2009 - 11:45 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Salome

der Staat ( Deutschland , Schweiz ,Austria )
funktioniert ähnlich der Lehre der gewaltsamen gewaltlosigkeit so wie es Billy lehrt oder was meint ihr ?
Die Grundgesetze enthalten die Grundrechte jedes einzelnen. Z.b Freiheit , körperliche Unversehrtheit etc,

Wer einem anderen die Freiheit entzieht begeht den Tatbestand der Freiheitsberaubung stgb 239. Und wer den Körper des anderen schädigt, verletzt das Grundrecht Art 2, und wird wegen Körperverletzung angeklagt. Durch diese Staatsgewalt versucht der Staat die Grundrechte des einzelnen zu schützen. Also gewaltsam für eine gewaltlosigkeit zu sorgen. Wer dies oder jenes macht wird bestraft.( Gewaltmonopol des Staates)

Neben dem Gewaltmonopol des Staates, gibt einem der Staat noch das Recht sich selbst zu Verteidigen(Z.B Notwehr) Grundsätzlich verlangt der Staat bei der Notwehr das mildeste Mittel welches erforderlich und geboten ist um einen Angriff zu stoppen. Vom Grundkonzept ist es mit der Lehre von Billy zu vergleichen oder was meint ihr ?

Gruß

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