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Eutanasie bei unheilbaren Krankheiten?

Diskussionsforum der FIGU » Allgemeines » Mensch / Gesundheit » Eutanasie bei unheilbaren Krankheiten? « Zurück Weiter »

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Janis
Mitglied

Nummer des Beitrags: 6
Registriert: 06-2008
Veröffentlicht am Samstag, 28. Juni 2008 - 17:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo! Weiß nicht ob das Thema zuvor schon mal behandelt wurde aber wie sieht die LEHRE die Sterbehilfe. Ich finde es ist nicht wirklich gleichzusetzen mit Selbstmord (resultierend aus irgendwelchen Problemen). Wenn ein alter Mensch unter Schmerzen dahinsiecht und zum Zeitpunkt keine Chance auf Heilung besteht welche LEHRE sollte sein Geist daraus ziehen? Hat so ein Mensch nicht das Recht auf eigenen Wunsch zu sterben? Und sollte der Geist eine Lehre daraus ziehen, welche? Die Zeit die der Körper noch zu leben hat ist nur noch eine Phase als Versuchskaninchen oder nichtmal mehr das, wenn jemand nurnoch mit Schmerzmittel vollgepumpt wird damit er nicht ständig schreit! Ist das eurer Meinung nach gerechtfertigt von uns zu sagen " du darfst nicht sterben"?
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Hans
Moderator

Nummer des Beitrags: 1822
Registriert: 12-1999
Veröffentlicht am Montag, 30. Juni 2008 - 10:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Janis
Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben als das Thema mit unserer Suchmaschine zu durchforsten. Es wurde bereits in über zehn Beiträgen behandelt und beantwortet.
Hans-Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Achim_wolf
Mitglied

Nummer des Beitrags: 482
Registriert: 04-2002
Veröffentlicht am Montag, 30. Juni 2008 - 09:19 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ein Mensch darf niemals gewaltsam zu Tode gebracht werden, denn dies entspricht grundsätzlich einem Mord bzw. der Beihilfe zum Selbstmord. An einem kranken Menschen müssen alle erforderlichen medizinischen und technischen Mittel zur Lebenserhaltung ausgeschöpft werden, wozu der Einsatz von Medikamenten, Bluttransfusionen, Prothesen usw. gehört - und voraussichtlich in nicht mehr allzu ferner Zukunft das Heranzüchten von ‚körpereigenen’ Organen mit Hilfe der Gentechnik.
Sterbehilfe darf nur dann im Ausnahmefall erlaubt sein, wenn im kranken Menschen keinerlei Anzeichen von Bewusstsein mehr feststellbar sind und er nur noch durch reine Apparatemedizin am ‚Leben’ erhalten werden kann, wie etwa durch eine Herz-Lungenmaschine. In diesem Fall ist es kein Unrecht, diese Maschinen abzuschalten, da der Patient absolut keine Möglichkeit mehr hat, in ein bewusstes und menschenwürdiges Leben zurückzukommen. Ich frage mich auch, was das für Menschen sind, die einen solchen "Akt der Nächstenliebe" durchführen wollen. Frönen sie etwa einer heimlichen, legalisierten Mordlust?
Zum Leben gehören das würdige Sterben und der Tod, weshalb es andererseits menschenunwürdig ist, das Leben um jeden Preis erhalten zu wollen, sobald absolut sicher festgestellt werden kann, dass ein schwerkranker Mensch über keinerlei Bewusstsein mehr verfügt. Hier liegt dann das Dilemma für die Verantwortlichen: Auch wenn ein Mensch in einem künstlichen Tiefschlaf gehalten wird, im Koma oder in sogenannter Bewusstlosigkeit liegt, ist in ihm noch das Unbewusste tätig, wenn auch nur dermassen unscheinbar, dass seine Tätigkeit für die Wissenschaft (noch) nicht nachweisbar ist.
Achim Wolf

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