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Mystiker Mitglied
Nummer des Beitrags: 162 Registriert: 02-2006
| Veröffentlicht am Sonntag, 25. Februar 2007 - 12:00 Uhr: |
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Die Schöpfungsgesetze und -gebote erlauben ganz klar eine Tötung nur, wenn sie ein Belang der Nahrungsmittelbeschaffung (Tier- und Pflanzentötung), der Notwehr und/oder des Lebenschutzes betrifft. Ich behaupte jetzt einmal, daß ein schöpfungsgesetzbewußter Mensch i.d.R. nicht in Lage kommt, jemanden töten zu müssen. Allerdings gibt es Menschen, die von Beruf Polizist und/oder Soldat sind. Das ist ein Beruf, zu dem das Töten gehört, auch wenn es nur in Notwehr geschehen soll, z.B. eine Armee, die ihr Land verteidigt. Wenn jetzt ein Soldat und/oder Polizist in Notwehr und/oder zum Schutz von leben tötet, verstößt er damit gegen die Schöpfungsgesetze? Meine Frage zielt auf folgendes hinaus: Während sich ein Zivilist i.d.R. nicht in eine Tötungssituation bringt, tut dies der Soldat resp. Polizist durch seine Berufswahl, weil Töten eben zum Berufsbild eines Soldaten resp. Polizisten gehört. Und in Beziehung zu diesem Sich-bewußt-in-eine-Tötungssituation-bringen (was bei einem Zivilisten i.d.R. nicht der Fall ist), verstößt dadurch der Soldat resp. der Polizist beim Töten in Ausübung seines Berufes gegen die Schöpfungsgesetze, auch wenn er nur aus Notwehr und zum Lebenschutz tötet? |
   
Hans Moderator
Nummer des Beitrags: 1334 Registriert: 12-1999
| Veröffentlicht am Sonntag, 25. Februar 2007 - 12:33 Uhr: |
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Mystiker - Warum stellst Du eine Frage, die Du vorher bereits beantwortet hat. Es ist klar, dass eine Tötung in Notwehr nicht gegen ein Schöpfungsgesetz verstösst. Sofern es sich um eine solche handelt. Hans-Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Mystiker Mitglied
Nummer des Beitrags: 163 Registriert: 02-2006
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. März 2007 - 14:27 Uhr: |
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Wenn ich meine Frage beantwortet hätte, hätte ich sie erst gar nicht stellen müssen. Darf ich daher fragen, ob Ihr meine Frage vom 25. Februar 2007 vergessen habt? Selbstverständlich darf mir jeder Forumteilnehmer die richtige Antwort geben und mir Anregungen zum Denken geben. Das erleichtert schließlich auch die Moderatoren, die ja noch mehr zu tun haben. |
   
Hans Moderator
Nummer des Beitrags: 1361 Registriert: 12-1999
| Veröffentlicht am Sonntag, 18. März 2007 - 15:20 Uhr: |
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Grundsätzlich gehört das Töten in diesem Sinne weder zu einem Polizisten noch zu einem Soldaten. Vielmehr ist es eine berufsbedingte Nebenerscheinung die auch nur unter den äussersten Umständen wie eben der Notwehr durchgeführt werden darf. Töten ein Polizist in Ausübung seines berufes in wirklicher Notwehr einen Menschen, dann ist dies natürlich kein Verstoss, sofern es sich denn wirklich um eine Notwehr gehandelt hat. Ballert der Polizist aber einfach drauf los, ohne dass vom Gegenüber der erste Schuss in seine Richtung gefallen ist, dann ist das noch keine Notwehr. Das Leben des Polizisten oder eines anderen Menschen muss ernsthaft bedroht werden. Sodaten in einer Offensivarmee die das Töten und Erobern im Sinn haben sind dieses Vergehens natürlich schuldig, werden sie gezwungen zu töten, dann ist dies nicht unbedingt ein Vergehen. Soldaten in einer Defensivarmee sind eher daran interessiert, die Gewalt gewaltlos zu beenden - kommt es dann zu einer Tötung darf auch diese nur im Akt der Notwehr geschehen wenn sie also effektive unter Feuer liegen und sich ihr Leben erwehren müssen. Dann ist das unter Umständen Notwehr. Das Motiv der Tötenden ist natürlich auch in Betracht zu ziehen. Ich kann mir natürlich auch Notwehrsituationen basteln wenn ich unbedingt als Killer jemanden erschiessen möchte. Hans-Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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