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Diskussionsforum der FIGU » Bücher und Schriften » Bücher » Gesetz der Liebe » Widerspruch der Strafen zwischen dem "Gesetz der Liebe" und "Kelch der Wahrheit" « Zurück Weiter »

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Janusz92
Mitglied

Nummer des Beitrags: 13
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Februar 2012 - 14:58 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

im Buch „Gesetz der Liebe“ wird im 8 Gebot der einzelnen Gebote (S. 74/75) über die Strafen bei der Begehung von Ehebruch geschrieben. Unter Anderem wird Ehebruch mit einer Lebenslangen geschlechtsgetrennten Isolation und Sterilisation geahndet.
Wird bei der Sterilisation die Durchtrennung des Ei- und Samenleiters vorgenommen, oder ist hier die Kastration der Geschlechtsteile gemeint?

Bezüglich des lebenslangen Ausschusses aus der Gesellschaft beim Ehebruch ist mir etwas unverständlich im Vergleich zu einem einfachen, vorsätzlichen Mord, der im „Kelch der Wahrheit“ mit 30 Jahren verurteilt wird (Abschnitt 4, P.122), nach denen Ablauf, die Gerichtsbarkeit entscheiden soll, ob der Täter den notwendigen Wandel in sich vollzogen hat und wieder in die Gesellschaft entlassen werden kann.

Selbsterklärend wird im Abschnitt 9, Punkt 99 erklärt, dass Massenmörder mit einer lebenslangen Verbannung bestraft werden sollen.

Was für mich unlogisch ist, dass der Ehebruch härter verurteilt wird als ein einzelner Mord. Warum soll beim Ehebruch zusätzlich eine Sterilisation stattfinden, die beim Mord nicht vorgenommen wird?

Ich denke, dass die lebenslange Verurteilung für einen Ehebruch eine zu strenge Strafe ist. Das Amt der Ehe muss auch geschützt und wahrgenommen werden, natürlich sollte ein Seitensprung nicht unbestraft bleiben und auch entsprechend geahndet werden, aber eine dies artige Maßnahme empfinde ich als zu rigoros.
Janusz Malejewski
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Indalo
Mitglied

Nummer des Beitrags: 11
Registriert: 01-2012
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Februar 2012 - 18:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

In Zeiten des Täterschutzes durch die derzeitige irdische Gerichtsbarkeit mag diese Bestrafung drakonisch wirken. Auch haben wir Erdlinge keinen Respekt vor der Ehe oder gleichwertigen Gemeinschaften. Es werden hemmungslos Kinder in die Welt gesetzt, die durch ihre Startbedingungen bewusstseinsmässig verstört und beziehungsgestört sind und all diese Störungen auch noch generationenweit verbreiten. Solche Störungen mögen heute "normal" sein, aber richtig und förderlich sind sie nicht. Die Abschreckung durch das Strafmass ist also auch eine Art Sozialhygiene und bietet eine gewisse Sicherheit im zwischenmenschlichen Bereich.

Beispiel: ich bin verheiratet und lerne einen lieben Menschen des anderen Geschlechts kennen, dem ich mich zunehmend verbunden fühle. Welche Arten von Übereinkunft sind hier möglich? Aus heutiger Sicht gibt es nur ein entweder - oder, denn eine wahre asexuelle Freundschaft würde mein Partner nicht verstehen, da er sehr eifersüchtig ist. Ich darf also die positiven Gefühle gegenüber meiner neuen Bekanntschaft selbst in ehekonformer Weise nicht ausleben, da mein Partner von der Geisteslehre nichts weiss. Bleiben also Fremdgehen, Trennung, Scheidung usw???

Die Plejaren kennen keine Eifersucht mehr und innige, nicht- sexuelle Freundschaften mit Menschen beiderlei Geschlechts sind völlig normal. So kann also die Freundschaftsliebe ganz ehrbar und offiziell gelebt werden.
In meiner Beispielsituation stecke ich also in der Klemme. Da ich aber diese Freundschaft pflegen möchte und als Ehepartner nicht von anderen sozialen Beziehungen abgetrennt sein möchte, muss ich ein gewisses Risiko eingehen, indem ich einerseit die Freundschaft aufbaue und pflege, andererseits meinem Ehepartner gegenüber mit offenen Karten spiele und versuche, durch persönliche Zuverlässigkeit und in Anerkennung seiner Verlustängste die Situation zu befrieden, um langfristig ein gegenseitiges Akzeptieren von Partner und Freund zu erreichen. Dieser Weg muss allerdings von dem Freund verstanden und mitgetragen werden und verlangt daher von diesem einen hohen Entwicklungsstand.

Beziehungstechnisch vegetiert der Erdenmensch also noch im Neandertal.
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Horst
Mitglied

Nummer des Beitrags: 372
Registriert: 05-2003
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Februar 2012 - 19:55 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Neandertaler waren besser dran!
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Hans
Moderator

Nummer des Beitrags: 2192
Registriert: 12-1999
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Februar 2012 - 07:57 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Gemäss heutigem Sprachgebrauch ist es verständlich, dass beim Begriff Sterilisation im 'Gesetz der Liebe' von der Leserschaft im allgemeinen ein Denkfehler gemacht wird. Wie auch im neuen Talmud, wäre es aber gegenwärtig auch im 'Gesetz der Liebe' notwendig gewisse Erläuterungen anzubringen. Zum Beispiel gibt es einen grossen Unterschied zwischen Heirat und Ehe. Lustigerweise arbeite ich gerade an einem Bulletin-Artikel zu diesem Thema. Erscheinung noch ungewiss! - also nicht gleich morgen!
Wir sind aber bisher noch nicht dazu gekommen mit Billy dieses Werk zu bearbeiten.
Mit Sterilisation im 'Gesetz der Liebe' ist natürlich keine Verstümmelung von Geschlechtsteilen gemeint. Es werden weder Ei- und Samenleiter durchtrennt, noch ist die Kastration oder Entfernung der Geschlechtsteile gemeint - oder dergleichen.
Das Lexikon beschreibt es sogar treffend:
Mit Sterilisation, Sterilisierung und Entkeimung bezeichnet man Verfahren, durch die Materialien und Gegenstände von lebenden Mikroorganismen einschließlich ihrer Ruhestadien (z. B. Sporen) befreit werden.
Im 'Gesetz der Liebe' ist einfach die Rede davon die Ehebrecherei, so also bösartig zugefügte, bewusstseins- und psychische oder auch körperliche Verletzungen in einer zwischenmenschlichen und partnerschaftlichen Beziehungsform mit der Entfernung der Fehlbaren aus der Gemeinschaft zu ahnden - so also die Gesellschaft von ihnen zu befreien. Es werden also nicht wie fälschlich angenommen und assoziiert die Geschlechtsteile, sondern der ganze Übeltäter oder Täterin aus der Gesellschaft entfernt und an einen bestimmten Ort verbannt.
Hans-Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Indalo
Mitglied

Nummer des Beitrags: 12
Registriert: 01-2012
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Februar 2012 - 13:34 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wäre es ggf sinnvoll, auch dieses Buch noch einmal zu überarbeiten, damit wir nicht in 300 Jahren durch falsches Textverständnis Massenkastrationen durchführen?
Ein anderes Problem sind die abgeschiedenen Orte zur Massnahmeerfüllung, die es dank Überbevölkerung kaum gibt. Immerhin hat schon vor Jahrtausenden die Isolation und Vertreibung von straffälligen Personen in die Wüste nicht funktioniert...

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