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marcel
| Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2000 - 16:00 Uhr: |
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Hallo Stephan ich wende mich mit meiner Frage an dich. Ich weiss allerdings nicht ob du mir etwas dazu sagen kannst. Es geht um Sterbehilfe. Gibt es von der Figu oder Billy Meier dazu Kommentare? Leider ist jemand in meinem nächsten Umfeld in einer solchen Situation gestorben. Ich will hier im Forum allerdings nichts Detailliertes veröffentlichen da teilweise noch ein Verfahren am laufen ist.(Darum würde ich vielleicht auch direkt bei dir über email einige fragen zum Geschehenen stellen ). Andereseits fände ich es gut eine Diskussion über dieses Thema anzuregen. Besten Dank und alles Gute Marcel |
   
Stephan
| Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Juli 2000 - 08:44 Uhr: |
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Hallo Marcel, mit dem Thema "Sterbehilfe" sprichst du ein Thema an, dass sicher sehr viele Menschen beschäftigt. Zudem ist es wohl eines der umstrittensten überhaupt. Deswegen fände ich eine diesbezügliche Diskussion ebenfalls sehr gut. Bis zum Wochenende versuche ich eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Punkt zu schreiben und sie ins Forum zu posten. Wenn du deine privaten Fragen beantwortet haben möchtest, wende dich bitte an Wolfgang Stauber. Er ist für die deutschsprachige Korrespondenz zuständig. Liebe Grüsse, Stephan |
   
Stephan
| Veröffentlicht am Sonntag, 23. Juli 2000 - 15:03 Uhr: |
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Also, zu dem im Allgemeinen sehr kontroversen Thema "Sterbehilfe" bezieht die FIGU klar Stellung: Sterbehilfe - generell "Nein". Natürlich betrachtet die FIGU das Thema unter dem Gesichtspunkt schöpferischer Gesetzmässigkeiten, die besagen, dass ein materieller Körper nicht Gewaltsam zum Abbleben gebracht werden darf. Dies entspricht einem Mord bzw. der Beihilfe zum Selbstmord. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Sterbehilfe ist erst dann erlaubt, wenn sich der betreffende Mensch in einem sehr tiefen Agoniezustand befindet und damit keine Anzeichen einer Bewusstheit bzw. des Vorhandenseins eines Bewussstseins mehr gegeben sind. Der materielle Körper wird in diesem Zustand ausschliesslich durch technisch-medizinische Massnahmen am "Leben" erhalten, sofern dieser Zustand die Bezeichnung Leben überhaupt noch verdient. In diesem Fall entspricht es also keinem Mord bzw. keiner Beihilfe zum Selbstmord, wenn die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet werden, da der Mensch aufgrund des Fehlens einer Bewusstheit absolut keine Möglichkeit mehr hat, sich in irgendeiner Form zu evolutionieren. Wird ein Mensch dagegen vorzeitig aus dem Leben befördert, dann wird ihm eine Vollfüllung seines individuellen Lebenszieles möglicherweise verunmöglicht, so dass der betreffende Mensch die zu bewältigende Aufgabe mit in das nächste Leben nehmen muss. Salome, Stephan |
   
marcel
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. August 2000 - 17:33 Uhr: |
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Hallo Stephan vielen Dank fuer die Stellungnahme. Gemaess deinem statement ist Sterbehilfe schadhaft wenn noch Bewusstheit vorhanden ist. Ich verstehe deine Aussage z. Bsp. so: Eine Person erleidet durch einen Unfall derart schwere Verletzungen, dass sie voll umfaenglich kuenstlich am Leben erhalten werden muss um nicht sofort zu sterben. Diese Person waere allerdings noch bei vollem Bewusstsein. Also, die totale Abhaengigkeit von Mensch und Maschine UND das Fehlen von Bewusstheit erlauben die Ausnahme gemaess deiner Aussage. Es waere also schadhaft Beihilfe zum Sterben in Anspruch zu nehmen wenn noch Bewusstsein vorhanden ist trotzdem man voellig ( ausschliesslich ) von Mensch und Maschine Abhaengig waere. Fuer mich sind diese Details wichtig. Ich hoffe, dass ich mich einigermassen verstaendlich ausgedrueckt habe. Viele Gruesse Marcel |
   
Stephan
| Veröffentlicht am Montag, 07. August 2000 - 17:20 Uhr: |
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Hallo Marcel, ich denke, du hast mich richtig verstanden. Dennoch ein kurzer Kommentar: Zum einen hat der Mensch die Pflicht, alle Möglichkeiten zum Erhalt seines natürlichen Lebens zu nutzen. Entwickelt sich eine Rasse also technisch in der Hinsicht, dass lebenserhaltende Massnahmen eingesetzt werden können, dass müssen diese auch Anwendung finden. Ein Beispiel hierfür ist die Anwendung von Medikamenten, die selbstverständlich auch lebenserhaltend sein können und Produkt einer technischen Entwicklung sind. Dem entgegen steht das "am Leben erhalten um jeden Preis", wenn absolut sicher festgestellt werden kann, dass der betroffende Mensch durch das Fehlen einer Bewusstheit zu keiner weiteren Evolution fähig ist. Salome, Stephan |
   
Catalin
| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 22:32 Uhr: |
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Hallo Stephan, wie lässt es sich erkennen, ob der Betroffene an der Maschine angeschlossene Mensch noch eine Bewusstheit hat bzw. bei Bewusstsein ist? Ich bin gerade in dieser Situation, da mein Vater in Folge einer Herz-Operation verstorben ist. Er war fast 2 Wochen auf der Intensivstation an Maschinen angeschlossen, jedoch vergeblich. Seine Organe haben auf die Medikamente nicht mehr reagiert und haben sich nicht mehr erholt. Er war seit der Operation unter Narkose ruhig gestellt worden und hatte seitdem keinen Wachzustand mehr gehabt. Wir haben ihn also nicht mehr sprechen können, ausser er hat unsere Anwesenheit wahrgenommen, ohne sich jedoch gross für uns bemerkbar machen zu können. Einziger Hinweis war, dass sein Puls gelegentlich anstieg. Ich weiss allerdings nicht, ob dies nicht durch die Medikamenten (zB für Kreislauf) verursacht wurden Während seiner letzten Stunde vor dem Ableben war ich im Krankenhaus bei ihm und habe es miterlebt, wie die Lebenskurven an de Maschine immer flacher wurden und das Herz nicht mehr schlug. Wann ist der wirkliche Tod eingetreten? Ich habe über die FIGU schon mal gehört, dass es Menschen gibt, die zwar aufgrund der Maschinenwerte als tod gelten, jedoch sie tatsächlich weiterleben, weil das Gehirn und die Organe, nicht wahrnehmbar, doch sehr schwach weiterarbeiten. Auf der Erde hätten wir demnach keine so feine Apparaturen, die diese tatsächlichen Zuständen nachweisen würden. Im Nachgang frage ich mich, ob man in der genannten Situation nicht voreilig war mit der Todeserklärung. Gut,er war schon vor der Op sehr schwach, dennoch frage ich mich, wann bin ich wirklich sicher, dass der Betroffene tatsächlich vestorben ist, ohne ihn fälschlicherweise voreilig durch eigene Unaufmerksamkeit ins Jenseits zu schicken. Wisst Ihr mehr dazu? Im Buch über Leben und Tod hoffe ich auch ein paar Antworten zu finden. Schönen Gruß Catalin |
   
Hans G. Lanzendorfer
| Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2002 - 10:19 Uhr: |
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Hallo Catalin Mit der Lektüre 'Leben und Tod' bist Du gut beraten. Billy beschreibt darin sehr gut die Zusammenhänge über das Sterben und den Tod. Falls Du danach noch Fragen zum obengenannten hast, versuche ich sie Dir so gut als möglich zu beantworten. Hans G. Lanzendorfer |
   
Karin Mitglied
Nummer des Beitrags: 128 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 19:45 Uhr: |
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Hallo miteinander Ich bin momentan auch in einer ähnlichen Situation. Ich habe mir auch darum diese Seite herausgesucht um vielleicht etwas mehr in Erfahrung zu bringen- ich würde wirklich sehr gerne wissen, wann oder wie es sich erkennen lässt ob der/die Betroffene noch ein Bewusstsein hat. Meine Mutter wird künstlich in tiefen Schlaf gehalten, man musste sie Isolieren, sie hat den Varizella Zoster Virus ( Gürtelrose) bekommen, durch eine Immunschwäche durch eine Chemotherapie. Diese Gürtelrose breitet sich sehr schnell aus auch hat sie schon den Dickdarm befallen so man einen grossen Teil entfernen musste. Sie wird am Leben erhalten durch alle mögliche medikamente. Ich frage mich einfach angenommen es wird noch mehr bergab gehen und sie ist schon in einem sehr kritischen Zusatand können das die Aerzte feststellen ob noch ein Bewusstsein vorhanden ist oder nicht. Und was ich mich auch schon des öfteren gefragt habe, Ein Mensch der eine Bewusstseinstrübung hat oder verwirrtheit durch Unfall oder sonst durch irgendwas haben sie trotzdem noch die möglichkeit sich zu Evolutionieren? Mit freundlichem Gruss |
   
Hans Moderator
Nummer des Beitrags: 966 Registriert: 12-1999
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Januar 2005 - 21:53 Uhr: |
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Hallo Karin Werde versuchen Dir morgen eine Antwort zu geben. Hans Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Hans Moderator
Nummer des Beitrags: 967 Registriert: 12-1999
| Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Januar 2005 - 08:40 Uhr: |
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Hallo Karin Solange der Mensch lebt hat er auch noch ein Bewusstsein. Wenn der Mensch im Koma liegt, schläft oder im Tiefschlaf gehalten wird und in sogenannter 'Bewusstlosigkeit' liegt heisst das nicht, dass er kein Bewusstsein in dieser Form mehr hätte. Das Bewusstsein ist vorhanden jedoch 'schlafend' und so also nicht im Zustand des Wachbewusstseins. Ansonsten würde es bedeutet, dass wenn der Mensch wieder erwacht er kein Bewusstsein mehr hätte und das ist nicht möglich. Solange der Mensch lebt hat er auch eine Form von Bewusstsein. Selbst wenn der Mensch irgendwelche Hirnverletzungen erleidet oder eine sogenante 'geistige' Behinderung, was einem Falschausdruck entspricht, weil der 'Geist' nicht behindert werden kann, sondern nur das Bewusstsein, findet eine Evolution statt - wenn auch nur in einem sehr geringen Masse. Bei einer Bewusstseinstrübung oder Bewusstseinsbehinderung sind die Wachbewusstseinsformen betroffen mit denen der Mensch bewusste Überlegungen macht und intellektuelle Leistungen vollbringt. Diese werden durch eine 'Behinderung' des materiellen Gehirnes sehr eingeschränkt, weil das Bewusstseins-Werkzeug 'Gehirn' fehlerhaft arbeitet. Diese Einschränkung kann natürlich sehr weitreichend sein bis hin zur völligen Unselbständigkeit des betroffenen Menschen. Dennoch finden aber über die Formen des Unbewussten gewisse evolutive Vorgänge statt. Ein absoluter Stillstand ist niemals möglich, selbst wenn der Fluss noch so unendlich langsam gehen sollte fliesst er dennnoch unentwegt weiter. Das ist auch in den Belangen des Bewusstseins so. Abgesehen davon miss die Natur oder die Schöpfung nicht nach irdischen Masstäben. Selbst wenn ein Mensch während Jahrzehnten im Koma liegt und dadurch sehr langsam evolutioniert ist dies nicht im Verhältnis zu universellen Masstäben, die in Milliarden von Jahren gerechnet werden. Einem einzelnen Menschen und seiner Persönlichkeit nutzt dies natürlich nicht viel, denn er ist in seinem gegenwärtigen Leben betroffen und von einer gewissen - jedoch niemals absoluten Stagnation betroffen. Hans Georg Lanzendorfer/FIGU KG der 49
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Karin Mitglied
Nummer des Beitrags: 129 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Januar 2005 - 21:40 Uhr: |
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Vielen Dank für Deine Antwort Ist es demnach richtig dass man alles erdenkliche tun sollte um das Leben dieses Menschen zu erhalten auch wenn er irgendwelche Folgeschaden davontragen würde? Meine Mutter ist wieder bei Bewusstsein- ich muss agen so etwas habe ich noch nie gesehen. Es ist wirklich unglaucblich was ein Virus alles anrichten kann, und was für Dreck man die ganze Zeit mitschleppt in unserem Körper. Leider muss ich auch sagen dass ich diesen Arzt bis heute nicht begreife. Trotz mehrmaligem Anruf meinerseits und hinweisen dass sich der Zustand ständig verschlechtert usw., auch zweimaligem Besuch von Ihm erkannte Er die Situation nicht Meine Tante hat Sie schlussendlich dazu überreden können nachdem Sie mehrmals Bewusstwols geworden ist Sie per Notfall ins Spital zu überweisen. Sie hätte diese Nacht nicht überlebt. Eigenartig habe ich im Spital gehört dass dieser Arzt eigentlich sehr gut wäre. Seih es wie es wolle. |
   
Toni Mitglied
Nummer des Beitrags: 11 Registriert: 11-2002
| Veröffentlicht am Freitag, 28. Januar 2005 - 22:59 Uhr: |
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Hallo Karin! Ärzte geben nicht gern zu, dass sie eventuell Fehler gemacht haben, oder dass es andere Ärzte gibt, die besser sind. Ich würde dir raten, immer einen Facharzt für jeden Bereich zu konsultieren, wobei auch jeweils bei einem längeren Spitalsaufenthalt und lebensbedrohlichen Krankheiten, Unfällen etc. ich darauf bestehen würde im Bedarfsfall zB. in ein anderes (besseres!?)Krankenhaus verlegt zu werden, weil nicht immer das nächstliegende Spital auch das beste ist. Außerdem könntest du einfach bei anderen Krankenhäusern Ärzte telefonisch nach Rat fragen. Wenn du ihnen die Umstände etc. und Symtome und vorläufige Diagnose nennen kannst, werden sie dir in der Regel gerne Auskunft erteilen und dich auch beraten. So hast du dann einen Überblick und kannst den Arzt wählen, dem du mehr vertraust bzw. dem jetzigen Arzt mit besserem Wissen gegenübertreten und falls erforderlich zur Rede stellen, womit ich auch meine, dass ich dir rate, dass du dir selbst einiges über die betroffenen Krankheitsbilder etc. beibringst, um auch selbst einen Eindruck über die Lage zu gewinnen. Ich hoffe, mein Rat hilft dir ein bißchen. Alles Gute Toni |
   
Karin Mitglied
Nummer des Beitrags: 130 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Samstag, 29. Januar 2005 - 21:34 Uhr: |
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Danke Dir |
   
Karin Mitglied
Nummer des Beitrags: 134 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Dienstag, 08. März 2005 - 13:47 Uhr: |
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Hallo minteinander Ich möchte einfach nur sagen, dass sich meine obige Frage eigentlich wie von selbst beantwortet hat. Irgendwann haben meine Brüder und ich uns entschieden- als es darum ging sie nochmals wieder an die Maschinen zu 'hängen' dies zu unterlassen. es hätte nicht mehr viel gebracht. Als wir sie dann so sahen wie sie ganz Entspannt langsam Schritt für Schritt das Leben verliess und das ganze drummherum einfach so zu stimmen schien wusste ich es war gut so. Es war ein sehr eindrückliches Erlebnis. Diese kleine Broschüre 'Leben und Tod sind untrennbar miteinader verbunden' hat mich sehr bewegt und hat mir auch geholfen. Ich möchte gerne noch einfügen- ich habe dann den Arzt gefragt- wann man denn wüsste dass sie wirklich Tod sei. (Obwohl ich mir das Buch Leben und Tod dann besorgen möchte) Er meinte wenn die Totenstarre eingesetzt hätte. -Einfach nur so zur information. Einen schönen Tag allerseits |
   
Mystiker Mitglied
Nummer des Beitrags: 114 Registriert: 02-2006
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. September 2006 - 17:34 Uhr: |
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Meine Frage geht dahin bezüglich der Schulde am Tode eines Menschen z.B. bei Mord. Billy sagt des öfteren, daß man als Auftraggeber eines Mordes genauso mitschuldig ist wie derjenige, der den Mord ausführt. a) Wieso? Denn wenn jemand einem anderen einen Mordauftrag gibt, kann dieser diesen Auftrag ja ablehnen. Wenn er ihn ausführt, ist er schuldig. |
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